Andreas Blome – über mich.
1991 – 1994 Ausbildung zum Maurer
1994 – 2000 Gesellenjahre
2000 – 2002 Weiterbildung zum Hochbautechniker
2002 – 2003 Weiterbildung zum Maurer- & Betonbaumeister
2004 – 2006 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der BG Bau
2002 – 2020 Bauleiter, Projektleiter und Oberbauleiter bei drei verschiedenen Bauunternehmen
Seit Juni 2020 Selbstständig mit der Blome Bau & Projekt GmbH
Diese Leistungen können Sie von mir erwarten.
Erstellung von schlüsselfertigen Gebäuden zum Festpreis
Begleitung von Baumaßnahmen
Baubegleitende Qualitätsüberwachung
Externe Bauleitung
Massenermittlung und Abrechnung
Projektentwicklung
An- und Verkauf von Immobilien
Ich erledige alles rund um Ihren Bau, wenn Sie es wünschen.
Von der Bauantragstellung, Stellung der Anträge bei den Energieversorgern, die Anfrage und Vergabe von Aufträgen an einzelne Unternehmen, Begleitung der gesamten Bauphase, Abnahme der einzelnen Gewerke bis hin zur Schlüsselübergabe. Sie entscheiden, ob Sie das „Rundum-Sorglos-Paket“ zum Festpreis bei mir buchen oder ich als Ihr persönlicher, externer Bauleiter fungiere.
Legen Sie Ihr komplettes Bauprojekt in meine Hände und verzichten Sie damit auf Kompetenzgerangel, Zuständigkeitsfragen und die Koordination (zu) vieler Ansprechpartner!
Referenzen
2012 – 2014 Papenburg
Projektierung, Erstellung und Vermarktung von 4 zweigeschossigen Doppelhäusern inkl. Photovoltaik- und Carportanlagen
Grundstücksgröße: ca. 1.868 qm · Erstellter Wohnraum: ca. 1.060qm
2014 – 2016 Oldenburg
Projektierung, Erstellung und Vermarktung eines Zweifamilienhauses. Kernsanierung und Umbau einer sog. „Oldenburger Hundehütte“ zu einem Haus mit 3 kleinen Wohnungen.
Grundstücksgröße: ca. 768 qm · Erstellter Wohnraum: ca. 350 qm
2016 – 2017 Rhede (Ems)
Projektierung, Erstellung und Vermarktung von 2 Bungalows inkl. Carportanlage
Grundstücksgröße: ca. 650 qm · Erstellter Wohnraum: ca. 180 qm
2017 – 2020 Bad Zwischenahn
Projektierung, Erstellung und Vermarktung von 5 Doppelhäusern und einem 4-Familienhaus inkl. Carportanlagen
Grundstücksgröße: ca. 3.762 qm · Erstellter Wohnraum: ca. 1.360 qm
2020 – 2021 Metjendorf (Oldenburg)
Planung und schlüsselfertige Erstellung eines Drei-Familienhauses inkl. Schuppen und Außenanlagen auf einem Hintergrundstück
Erstellter Wohnraum: ca. 300 qm · Fertigstellung: 08/2021
2020 – 2021 Heede
Umbau eines Modehauses zu 2 Wohnungen
Erstellter Wohnraum: ca. 140 qm · Fertigstellung: 08/2021
2021 – 2022 Stapelmoor
Neubau einer Gewerbehalle mit Ausstellungs- & Bürotrakt
Erstellte Gewerbefläche: 2.800qm
2021 – 2022 Rhede (Ems)
Projektierung, Erstellung und Vermarktung eines Doppelhauses inkl. Carports und Außenanlagen
Erstellter Wohnraum: ca. 290 qm · Fertigstellung: 02/2022
2021 – 2022 Papenburg
Ausbau und energetische Sanierung eines bisher nicht ausgebauten Dachgeschosses
Erstellter Wohnraum: ca. 150 qm · Fertigstellung: 07/2022
2021 – 2022 Rhede (Ems)
Projektierung, Erstellung und Vermarktung eines Doppelbungalows inkl. Carports und Außenanlagen
Erstellter Wohnraum: ca. 270 qm · Fertigstellung: 07/2022
2022 – 2023 Rhede (Ems)
Erstellung eines Vier-Familienhauses inkl. Schuppenanlage
Erstellter Wohnraum: ca. 320 qm · Energetischer Standard: KfW40+
2021 – 2023 Haselünne
Projektierung, Erstellung und Vermarktung von zwei dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit je 12 seniorengerechten Wohnungen, inkl. Photovoltaikanlagen, Fahrstühlen und zwei Nebengebäuden
Erstellter Wohnraum: ca. 2100 qm · Energetischer Standard: KfW40+
2022 – 2023 Rhede (Ems)
Neubau eines Bungalows mit Büroeinheit
Erstellter Wohn- & Büroraum: ca. 280 qm · Energetischer Standard: KfW40+
2022 – 2023 Rhede (Ems)
Neubau eines Sechs-Familienhauses inkl. Fahrstuhl
Erstellter Wohnraum: ca. 480 qm · Energetischer Standard: KfW40+
Häufig gestellte Fragen
Was darf ich auf meinem Grundstück bauen?
Informationen über die Bebaubarkeit eines Grundstückes ergeben sich aus dem Bebauungsplan, dem sog. B-Plan, wie z. B. GRZ Grundflächenzahl, GFZ Geschossflächenzahl, etc.).
Ist kein B-Plan vorhanden, ergibt sich die Bebaubarkeit aus dem §34 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und richtet sich nach den Gebäuden in der Nachbarschaft
Welchen Zweck soll das neue Gebäude erfüllen (eigenes Wohnhaus, Miet- & Investitionsobjekt, Büro usw.)?
-
Wohnen im Alter
-
Mehrgenerationenhaus
-
Reines Investitionsobjekt
-
Wohn- & Geschäftshaus
-
Gewerbeeinheit
Ist mein Bauprojekt förderungswürdig? (Stichwort: KFW)
Viele Immobilien werden gerade hinsichtlich der Energiebilanz durch die KFW-Bank gefördert.
Hier finden Sie weitergehende Information: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Bau-eines-Hauses/
Welchen Energiestandard möchten Sie?
Hier entscheidet der sog. KFW – Standard über den späteren Energieverbrauch, die zu verbauenden Materialien und Gebäudetechnik und natürlich auch über die Fördermöglichkeiten.
Hier finden Sie weitergehende Information: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Bau-eines-Hauses/
Welche Haustechnik soll eingebaut werden?
Das ergibt sich aus der sog. EnEV-Berechnung (Berechnung nach der Energieeinsparverordnung) und natürlich aus Ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen.
Wie soll ich mein Haus bauen lassen?
Ob Reihenhaus oder freistehendes Haus, ob Fertighaus oder Massivhaus. Einen bestimmten Haustyp und eine bestimmte Bauweise auszuwählen, ist eine weitreichende Entscheidung. Das zukünftige Haus sollte die gestellten Ansprüche ja schließlich über Jahre erfüllen.
Bauherren sollten überlegen, was sie von ihrem Traumhaus erwarten und sich dann gezielt Informationen einholen.
Jede Ausführungsvariante hat Ihre Vorzüge, muss jedoch immer bis ins Detail geplant sein.
Mit welchen Unternehmen soll ich bauen? Alles in Einzelvergabe oder ein Ansprechpartner für alle Gewerke und zum Festpreis?
In Einzelvergabe der Gewerke an verschiedene Unternehmen haben Sie mehrere Ansprechpartner. Wenn Sie zum schlüsselfertigen Festpreis bauen, haben Sie nur mit einem Ansprechpartner zu tun – nämlich mit mir!
Ist die Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt?
Zu jedem Gewerk gibt es Normen und Regeln. Wurden diese bei der Ausführung eingehalten?
-
Bei den Begehungen auf der Baustelle wird den Baubeteiligten Hinweise zur Vermeidung von sich abzeichnenden Ausführungsmängeln gegeben.
-
Die Ausführungsqualität wird protokolliert und dokumentiert.
-
Der Auftraggeber wird von der Begehung unterrichtet und es werden Empfehlungen zur weiteren Veranlassung mitgeteilt.
Bauabnahme – und jetzt? Was ist zu beachten?
In der im Bauwesen gebräuchlichen VOB/B regelt § 12 die Abnahme. Sie ist von zentraler Bedeutung für beide Parteien.
Mit der Abnahme durch den Auftraggeber
-
wird die im Wesentlichen vertragsgerechte Erfüllung der Leistungspflicht des Auftragnehmers zum Ausdruck gebracht
-
endet das Erfüllungsstadium des Auftragnehmers
-
beginnt das Stadium der Gewährleistung für den Auftragnehmer
-
kehrt sich die Beweislast für Mängel vom Auftragnehmer zum Auftraggeber
-
die Leistungsgefahr geht auf den Auftragnehmer über
Bei der Abnahme sind somit viele Punkte zu berücksichtigen:
-
Wurde die Leistung so hergestellt, dass sie die zugesicherten Eigenschaften erfüllt?
-
Fehlen vertraglich zugesicherte Eigenschaften und lässt sich daraus ein Mangel ableiten?
-
Liegen Mängel oder Baufehler vor, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern?
-
Ist das Objekt bei Schlüsselfertiger Erstellung überhaupt bezugsfertig?
-
Welche Unterlagen muss der Auftragnehmer bei der Abnahme übergeben?
-
Sind noch Leistungen geschuldet, auch wenn sie nicht in der Leistungsbeschreibung stehen?